So, das läuft nun wohl doch auf einen Rechtsstreit hinaus. Ich finde meine Argumentation schlüssig, meine Anwaltshotline auch:
Auszug aus BGB, §433:
"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
Sachmangel, BGB, §434, Abs. 1:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Die Sache war bei Gefahrübergang, also Anlieferung bei mir, nicht frei von Sachmangeln. Es ergibt sich daraus also folgende Rechtsfolge gem. BGB, § 437, insb. Abs. 1:
"Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen."
Demzufolge regelt BGB, § 439 die Nacherfüllung (Link, weil Paragraph zu lang):
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Kommentare erwünscht, Marco! ;-)
Donnerstag, 5. Juni 2008
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Vielleicht solltest du doch noch den Job wechseln... ;-) schone ne Sch.. mit dem Objektiv! Melde mich morgen mal!
AntwortenLöschenNaja, wenn der Backfokus als Sachmangel gilt, dann ja...
AntwortenLöschenWenn es nur der wäre. Das Objektiv lässt sich zudem auch nicht manuell fokussieren.
AntwortenLöschenNa denn ist es ja kaputt - kaputt ist (es sei denn vereinbart) ein Mangel.
AntwortenLöschenHauptsache deinen Verkäufer gibt es noch - ich hatte damals ja das Glück, dass der auf nimmerwiedersehen verschwunden war.. Hattest du das Ding bei ebay gekauft?
Nee, in einem Online-Forum. Adresse, Telefonnummer etc. habe ich, persönlichen Kontakt auch. Scheint nun aber so, dass er meiner Argumentation folgen konnte und das Teil doch gleich zurücknimmt...
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