Dienstag, 13. April 2010

Mit gutem Beispiel voran!

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, der kommunalen Körperschaften sowie der anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überwachen (Art. 56 LV).
Soweit so gut. Und wer überwacht den Landesrechnungshof?

Ich habe da mal nachgefragt: Selbstverständlich bezahlt jeder Teilnehmer der Firmenlauf-Teams des Landesrechnungshofs die Teilnahmegebühr selbst. So ist es richtig. Wie der Team-Kapitän am Telefon sagte: "Nun, wir haben da ja eine gewisse Vorbildfunktion.". In der Tat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen